Projekt Energie WHKW

 

Was ist eine SCE?

 
  • Europäische Genossenschaft    (SCE - Societas Cooperativa Europaea)
  • Rechtsgrundlage:
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1435/2003 DES RATES vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
  • Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003
  • über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) (SCE-Ausführungsgesetz – SCEAG) SCEAG

Zweck der GREEN VALUE SCE:

 
  • Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer & alternativer Energien im In- und Ausland, 
  • insbesondere Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen und Windanlagen, sowie die Durchführung aller damit verbundenen Maßnahmen.
  • Einnahme von staatlich geförderten, gesetzlich verankerten Einspeisevergütungen und sonstigen Förderungen,
  • sonstige Einnahmen durch Verkauf an Mitglieder oder Dritte
  • Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen & alternativen Energiegewinnung
  • Erwerb und Bewirtschaftung landschaftlicher Nutz- und Forstflächen   durch Anbau von Feldfrüchten, Ölsaaten, Gemüse

Ausgewählte Satzungsinhalte:

 
 
  • Sitz der SCE: Suhl, Deutschland
  • Maximale Anzahl an Geschäftsanteilen: unbegrenzt
  • Eintrittsgeld: 50 €
  • Agio auf Geschäftsanteile: 5 %
  • Kündigungsfrist: Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
  • Mindestverzinsung pro Geschäftsanteil: 4 % p.a.
 

Das Investitionskonzept:

 

Mit der Firma WTS Energie AG mit Sitz in Bergrheinfeld am Südwestrand des Oberzentrums Schweinfurt betreiben wir Wärmepumpen-

Heizkraftwerke (WHKW). Sie werden überwiegend in öffentlichen Gebäude verbaut.

Für 15 Jahre werden ab Übernahme des jeweiligen Standortes Strom, Wärme oder Kälte geliefert.

 

Vorteil der Kommunen und Gemeinden:

 
  • Keine Anschaffungskosten  
  • Mehr als 60 % CO2-Ersparnis
  • Weniger Verwaltungsarbeit 
  • Keine Wartungskosten
  •                                                                                                                                                                             
                                                   
 
 

 Zielinvestition:                

 

Das WTS Wärmepumpen-Heizkraftwerk für öffentliche Gebäude

 

Was ist ein Wärmepumpen-Heizkraftwerk?

  • Ein Wärmepumpen-Heizkraftwerk ist eine Kombination aus Motor-  Generator (BHKW) und Wärmepumpe (WP).
  • Durch diese Kombination werden bis zu 60 % fossile Energieträger wie Öl oder Gas eingespart.
  • Ca. 40 % der benötigten Energie werden aus der direkten Umgebung   des Gebäudes und durch Abwärme des BHKW geholt.
 
                                              

Merkmale:

Treibstoff mehr-verbrauch gegenüber konventioneller Heizung, dennoch Amortisation des BHKW durch die Stromerzeugung !                                            


Das WTS-Wärmepumpen-Heizkraftwerk:

 
  • Die Strahlungswärme des Motors und des Generators, die den Wirkungsgrad des BHKW normalerweise verschlechtert, wird der Wärmepumpe direkt zugeführt.
  • Damit wird sie effektiv genutzt und die Bilanz der Wärmepumpe um mehr   als das Doppelte verbessert!
  • Die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe steigt so auf 5,7 (1 kW   Strom erzeugt 5,7 kW Wärme)!
  • Der Wirkungsgrad des BHKW wird durch die zugeführte Kaltluft aus der   Wärmepumpe erheblich verbessert!
  • Durch diese Kombination sind bis zu 44 % Energieeinsparung möglich.
  • Durch die deutlich geringeren Betriebskosten amortisiert sich das   Kraftwerk in kurzer Zeit.
 

BHKW & Wärmepumpen:

Oft wird die Kraft-Wärme-Kopplung bisher nicht eingesetzt, da entweder der Wärmegrundlastbedarf in den einzelnen Objekten zu gering oder Nah- bzw. Fern-wärmenetze für die Wärmeverteilung zu aufwendig sind. Denn aus Kostengründen lohnen sich vor allem Anwendungen mit einem möglichst kontinuierlichen Wärme-bedarf. Für kleine energieeffiziente und kostengünstige Blockheizkraftwerke mit hoher Stromkennzahl (Verhältnis von Strom zur Wärmeproduktion) erhöhen sich die Chancen auf eine wirtschaftliche Anwendung.

Unsere WTS-Wärmepumpen-Heizkraftwerke können in Gewerbebetrieben, Hotels, öffentlichen Gebäuden und größeren Wohngebäuden in der Wärmeversorgung die Grund- und gegebenenfalls auch die Spitzenlast übernehmen.

Sie werden einzeln oder in Mehrmodulweise direkt an die objekteigenen Wärmeverteilungsnetze angeschlossen und arbeiten parallel zueinander.

Der erzeugte Strom wird im Objekt genutzt und Überschüsse ins öffentliche Netz eingespeist.

 

Die Vorteile:

  • Reduzierung eigener Energiekosten
  • Co2 neutral
  • Unabhängigkeit vom Markt
  • Einsparung begrenzter fossiler Rohstoffe
  • Geringerer Energieeinsatz
  • Mineralöl- und Stromsteuer befreit (z. B bei Einsatz von Rapsöl)
  • Förderung durch das KWK - Gesetz mit 5,11 Cent / kWh
 

Der Staat ist auf unserer Seite:

Bisher wurde in den Medien wenig von den Förderungsprogrammen zur Kraft-Wärme-Kopplung in Verbindung mit dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) berichtet. Wir möchten Sie aufklären und Ihnen aufzeigen, welches Potential die Nutzung unserer Anlagen auch für Sie haben kann. 

BHKW's nutzen die Wärme, welche beim Verbrennungsprozess entsteht, und erreichen mit der kombinierten Nutzung von Stromerzeugung und Wärme Wirkungsgrade bis zu ca. 90%.

Der erzeugte Strom kann selbst verbraucht, der Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist werden und wird somit vom Netzbetreiber vergütet.

 

Referenzen:

  • Gewerbeimmobilie Südkirchen, Flüssiggasanlage
  • Gewerbeimmobilie Südkirchen, Rapsölanlage
  • Wohnanlage Nordkirchen, Rapsölanlage
  • Öffentliches Schwimmbad Selm, Erdgasanlage
  • Zweifamilienhaus Aislingen, Flüssiggasanlage 
  • Achtfamilienhaus Dresden, Rapsölanlage
  • Gewerbeimmobilie Senftenberg, Heizölanlage
  • Zweifamilienhaus Walsrode, Rapsölanlage
  • Wohnanlage 4 Reihenhäuser Hamburg, Rapsölanlage
  • Gewerbeimmobilie München, Rapsölanlage
  • Vierfamilienhaus Bergrheinfeld, Heizölanlage
  • Gewerbeimmobilie Selm, Erdgasanlage
  • Gewerbeimmobilie/3 Familienhaus Zell a. M., Erdgasanlage
  • Wohnhaus Hildburghausen, Erdgasanlage
  • Wohnhaus Horstmar, Heizölanlage
  • Wohnanlage Laatzen, Erdgasanlage
  • Wohnanlage Jena, Erdgasanlage
  • Alten- und Pflegeheim Schwickershausen, Heizölanlage
  • Wohnanlage Kassel, Erdgasanlage
  • Wohnanlage Stuttgart, Erdgasanlage
  • Wohnanlage Coburg, Heizölanlage
  • Mehrfamilienhaus Bedheim, Heizölanlage
  • Industriebetrieb Bedheim, Flüssiggasanlage
 

Gebrauchsmusterschutz:

 

 

Einsatzmöglichkeiten:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Kindergärten, Schulen
  • Rathäuser, Museen
  • Sporthallen
  • Altersheime
  • Schwimmbäder
  • Krankenhäuser
  • Überall, wo Heizung oder Warmwasser, ggf. auch Kälte benötigt wird.
 

Die Standorte der Wärmepumpen-Heizkraftwerke:

  • Vertraglich gesicherte 5 Standorte bestehen bereits
  • ca. 50 Standorte mit fester Absichtserklärung (Baugenehmigung vorhanden)
  • Potential ca. 5.000 Standorte
  • Standorte werden gerne in einem persönlichen Gespräch benannt und erläutert. Besichtigungen bestehender Standorte sind nach Absprache mit dem Vorstand möglich.

Wirtschaftliche Rahmendaten:

  • Verkauf von Wärmeenergie für 9,8 Ct./kWh zzgl. Steuern *)
  • Verkauf von Elektroenergie für 21,8 Ct./kWh zzgl. Steuern *)
  • Betriebsstunden je nach Standort zwischen 4.000 und 7.000 Stunden pro   Jahr
  • ROI (Return on Investment) zwischen 3 und 4 Jahren
  • *) Angabe zu Steuern

Beispielrechnung Rahmendaten:

 

Um die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes zu demonstrieren, stellen wir hier die konkreten Daten eines mittleren Ertrags-Standortes dar. 

Selbstverständlich hat jedes Objekt seine eigenen Parameter und Erlöse, je nach Verbrauchssituation. Die Kosten beinhalten nicht die 

Verwaltungskosten der Betreibergesellschaft – GV SCE.


 

Ihre Beteiligung an der Investition:

  • Der Interessent wird investierendes Mitglied der Green Value SCE und entscheidet sich für die Beteiligung am Projekt „ENERGIE“ 
  • Projektlaufzeit minimal 5 Jahre, maximal 10 Jahre
  • Im Rahmen des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes der SCE wird das Genossenschaftskapital im Wesentlichen zum Ankauf der Wärmepumpen-Heizkraftwerke verwendet.
  • Die erzielten Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, der Wärme oder der Kälte sowie aus der Verwaltung der Standorte sind die Ergebnisse des gemeinsamen Geschäftsbetriebes und Förderzweck der SCE.

Vorteile als investierendesn Mitglied:

  • Prognostizierte Rendite der Beteiligung: Jährliche Mindestverzinsung von 4 %, zusätzlich Dividende von 4 % p.a. = 8 % p.a.
  •  3-monatige Ausschüttungen, beginnend nach 6 Monaten von 2% (1,73625 % nach Steuern). 
  • Sicherheit: aus der genossenschaftlichen Organisation, keine Kursschwankungen des Genossenschaftskapitals, Kündigungsmöglichkeit, Ausschluss von Nachschüssen
  • Transparenz: Jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch einen gesetzlichen Prüfungsverband und Offenlegung der Ergebnisse in der Generalversammlung
  • Flexibilität: Jederzeitige Übertragungsmöglichkeit der Geschäfts-anteile
 

Steuerliche Hinweise 1:

 

1. Verzinsung des Geschäftsguthabens (§ 21 a GenG)

  • Diese Erträge sind Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs.1Nr.7 EStG und werden ebenfalls grundsätzlich mit dem gesonderten Steuertarif des § 32d EStG (oder dem niedrigeren individuellen Steuersatz) beim Genossenschaftsmitglied versteuert. 
  • Anders als bei den Gewinnbeteiligungen gemäß nachfolgender Folie unter 2.ist die Genossenschaft nicht berechtigt bzw. verpflichtet, eine   entsprechende Kapitalertragsteuer einzubehalten (§ 43 Abs. 1 Nr. 7   EStG), da die Zinsen nicht aus Forderungen generiert werden, welche in einem öffentlichen Schuldbuch eingetragen sind und es sich bei der auszahlenden Genossenschaft auch nicht um ein inländisches Kredit‐ oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG handelt.
  • Das Mitglied ist daher verpflichtet, diese Zinsen (es gilt wiederum das Zuflussprinzip des § 11 EStG) in seiner Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zu deklarieren. Die Besteuerung erfolgt dann individuell, maximal mit 25 v.H. zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.Kirchensteuer.

 

2. Gewinnbeteiligungen (gem. § 19 GenG) - Dividendenzahlung

  • Diese Erträge gelten als Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs.1 Nr.1 EStG. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich mit dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32 d EStG) mit 25 v.H. zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wobei individuell die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden kann, wenn sich ein persönlich niedrigerer (Grenz) ‐ Steuersatz als 25 v.H.ergibt.
  • Die auszahlende Genossenschaft ist verpflichtet, gem. § 43 Abs.1 Nr.1 EStG einen Kapitalertragsteuereinbehalt bei Ausschüttung in Höhe von 25 v.H. zuzüglich Solidaritätszuschlag vorzunehmen.
  • De facto wird durch diesen Steuereinbehalt bereits eine Versteuerung an der Quelle mit dem maximal möglichen Steuersatz vorgenommen.
  • Das kirchensteuerpflichtige Mitglied ist verpflichtet, die Dividenden in seiner Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zu deklarieren. Die bereits abgeführten Steuern und der Soli-Zuschlag werden verrechnet.
 

AGB Projekt „ENERGIE“

  • III. (1.): Das am Projekt „ENERGIE“ beteiligte investierenden Mitglied erhält auf sein Genossenschaftskapital eine Ausschüttung von 8 % p.a.vor   Steuern. Die Ausschüttung erfolgt in Form eines zinslosen Kredites der Green Value SCE auf die zukünftige Mindestverzinsung von 4 % p.a.und   mögliche Dividendenzahlungen in Höhe von kalkulierten 4 % p.a. Die Ausschüttung wird vorab vierteljährlich in Höhe von 2 % p.a.vor Steuern gezahlt. 
  • III.(2.): Die Auszahlung der Ausschüttung beginnt sechs Monate nach der Gutschrift der Einzahlung auf dem Konto der Green Value SCE und endet mit dem Ende des Projektes „ENERGIE“. Dabei wird der Monat der Einzahlung nicht mitgerechnet. 
  • IV.(1.): Die Laufzeit des Beteiligungsvertrages beträgt mindestens 5 Jahre.
  • IV.(2.): Die Projektlaufzeit ist vorerst auf 10 Jahre begrenzt.
 

FAZIT:

  • Der Einsatz eines Wärmepumpen-Heizkraftwerkes senkt deutlich den CO 2 - Ausstoß und den Primärenergieverbrauch
  • Durch den Einsatz eines WP-HKW werden die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt, ohne aufwendige bauliche Mehraufwendungen erbringen zu müssen 
  • ca. 60 Referenzanlagen sind vorhanden und zu besichtigen 15 Jahre stabile Einnahmen von Kommunen und Gemeinden durch einen festen Strom- und Wärmeliefervertrag